Rechtsprechung
FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe durch ein deutsches FA
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe durch ein deutsches FA
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Sachsen, 17.03.2004 - 2 K 979/99
Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Einziehung der gepfändeten …
Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).Als berechtigtes Interesse genügt jedes konkrete, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (…vgl. BFH, BFH/NV 1998, 1457 ; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99).
- BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98
Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine …
Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage). - BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00
Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes
Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage). - BFH, 07.08.1979 - VII R 14/77
Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageehebung …
Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).