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   FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14   

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https://dejure.org/2015,5854
FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14 (https://dejure.org/2015,5854)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12.03.2015 - 6 K 174/14 (https://dejure.org/2015,5854)
FG Sachsen, Entscheidung vom 12. März 2015 - 6 K 174/14 (https://dejure.org/2015,5854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe durch ein deutsches FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Beitreibung einer österreichischen Geldstrafe für die Verletzung einer Parkgebührenverpflichtung im Wege der Amtshilfe durch ein deutsches FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Sachsen, 17.03.2004 - 2 K 979/99

    Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach Einziehung der gepfändeten

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
    In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).

    Als berechtigtes Interesse genügt jedes konkrete, durch die Sachlage gerechtfertigte Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BFH, BFH/NV 1998, 1457 ; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
    In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).
  • BFH, 11.04.2001 - VII B 304/00

    Forderungspfändung trotz Vollstreckungsverbotes

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
    In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).
  • BFH, 07.08.1979 - VII R 14/77

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Erledigung des Verwaltungsaktes vor Klageehebung

    Auszug aus FG Sachsen, 12.03.2015 - 6 K 174/14
    In diesem Fall kann mit der Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bzw. einer allgemeinen Feststellungsklage beim Finanzgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt werden (vgl. BFH, BFHE 194, 338 ; BFH, BStBl. II 1979, 708; SächsFG, Urteil vom 17. März 2004, 2 K 979/99; BVerwG, BVerwGE 109, 203 zur Feststellungsklage).
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